Neuanmeldung Berufsfachschule
Anmeldung und Klasseneinteilung
Die Lehrbetriebe melden Sie für den Unterricht an der BBZ an.
Die Berufsbildungsämter der Kantone AI, AR, GR, LU, TG, SO, FR, SG, SH, ZH und des Fürstentum Lichtensteins geben die Daten zum Lehrvertrag via «Kompass» ein. Betriebe aus anderen Kantonen schicken die Daten via Mail an die Schule.
Das Sekretariat stellt Ihrem Lehrbetrieb die Anmeldeunterlagen zu und teilt Sie in eine Klasse ein. Diese Klasseneinteilung geht rechtzeitig an Sie und Ihren Lehrbetrieb. Ihr Stundenplan wird rechtzeitig auf der Homepage der BBZ aufgeschaltet.
Informationen bei bestehenden Verträgen mit der Berufsfachschule
Schulbesuch ohne Lehrvertrag
Die Lehrbetriebe melden Sie für den Unterricht an der BBZ an.
Die Berufsbildungsämter der Kantone AI, AR, GR, LU, TG, SO, FR, SG, SH, ZH und des Fürstentum Lichtensteins geben die Daten zum Lehrvertrag via «Kompass» ein. Betriebe aus anderen Kantonen schicken die Daten via Mail an die Schule.
Das Sekretariat stellt Ihrem Lehrbetrieb die Anmeldeunterlagen zu und teilt Sie in eine Klasse ein. Diese Klasseneinteilung geht rechtzeitig an Sie und Ihren Lehrbetrieb. Ihr Stundenplan wird rechtzeitig auf der Homepage der BBZ aufgeschaltet.
Repetenten
Wenn Sie gewisse Fächer wiederholen müssen, melden Sie sich im Sekretariat per Mail für jene Fächer an, die sie nicht bestanden haben. Ein gültiger Lehrvertrag ist hierfür nicht notwendig. Regelmässiger Schulbesuch und einwandfreies Verhalten wird vorausgesetzt. Der Schulbesuch ist kostenlos; die Materialgeldpauschale beträgt CHF 40.00.
Start in die Lehre
Willkommen in der Berufsfachschule
Sie haben sich für eine Lehre entschieden und sind damit Teil des Schweizerischen Berufsbildungssystems.
Hier finden Sie weiterführende Information dazu.
Die BBZ heisst Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen eine erfolgreiche Lehrzeit.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Start an unserer Schule.
Ansprechpersonen in der Schulleitung
Mark Bänziger (mark.baenziger@bbzh.ch)
Allgemeinbildung MA
Bodenleger/in
Metallbau
Sport MA
Marc Bättig (marc.baettig@bbzh.ch)
Heizung
Lüftung
Sanitär
Adrian Hofer (adrian.hofer@bbzh.ch)
Allgemeinbildung PR
Sport PR
Zeichner/in Architektur
Zeichner/in Ingenieurbau
Pascal Kunz (pascal.kunz@bbzh.ch)
Architekturmodellbauer/in
Geomatiker/in
Maurer/in
Schreiner/in
Zeichner/in Landschaftsarchitektur
Zeichner/in Raumplanung
Erster Schultag
Alle neuen Lernenden des 1. Lehrjahr der Abteilung Montage und Ausbau besammeln sich an ihrem ersten Schultag im Schulhaus Reishauer um 08:15 Uhr im Innenhof zur Begrüssung.
Lernende des 1. Lehrjahres der Abteilung Planung und Rohbau haben in der ersten Schulwoche gemäss Stundenplan an der Lagerstrasse 55 Unterricht.
Am ersten Schultag werden Sie während dem Allgemeinbildenden Unterricht in die IT BBZ und den Schulbetrieb eingeführt. Zweitlernende (Zusatzlehre) und BM-Schüler besuchen deshalb, nach Möglichkeit, in der ersten Schulwoche auch den Allgemeinbildenden Unterricht.
Kommunikation

Im digitalen Raum gelten allgemeine Verhaltensgrundsätze. Die Details dazu finden sich in der NETIQUETTE.
Materialgeld
Pro Schuljahr wird Ihnen ein Materialgeld in Höhe von CHF 40.00 in Rechnung gestellt. Hierbei handelt es sich um Beiträge z.B. für Verbrauchsmaterial, den Lernendenausweis, die Microsoft 365 – Lizenzen etc. Der entsprechende Betrag wird für die ganze Lehrzeit, anfangs Frühjahrssemester des ersten Lehrjahres in Rechnung gestellt.
Notebook
BYOD (Bring your own device)
Mit der Strategie BYOD (Bring your own device) werden ICT- und Medienkompetenzen im Unterricht gefördert. Die Verwendung eigener Geräte, auf denen Sie stets auf Lehrmittel und Lernprogramme zugreifen können, wird vorausgesetzt. Die Mindestanforderungen für die Notebooks sehen Sie hier.
Microsoft 365, moodle und nanoo.tv
Die BBZ stellt allen Lernenden und Studierenden während der Ausbildung das Softwarepaket Microsoft 365 zur Verfügung (Mac- und Windows-Benutzer). Nach Erhalt der Mail-Adresse der BBZ kann dieses Angebot genutzt werden.
Im Umgang mit der Berufsschule verwenden wir stets die bbzh.ch-E-Mailadresse.
Ausnahme: Für die Registrierung bei ChatGPT ist die bbzh.ch-E-Mailadresse nicht erlaubt.
In der Grundbildung läuft die Lizenz nach dem Austritt aus der BBZ (31. Juli) automatisch ab.
In der Weiterbildung läuft die Lizenz mit dem Lehrgangsende aus. Das Sekretariat kann bei Vorbereitungskursen das Enddatum des Kurses manuell ändern. Nehmen sie rechtzeitig Kontakt mit dem Sekretariat auf, um den Zugriff auf Microsoft 365 zu verlängern.
Es empfiehlt sich, die Daten rechtzeitig extern zu speichern oder die Vollversion bei Microsoft zu kaufen.
Moodle ist das Open Source Learning Management System (LMS) der BBZ. Ergänzt werden die Lernplattformen durch nanoo.tv.
Unterrichtsmaterial
Lehrmittel
Als Berufslernende/r tragen Sie die Kosten für Lehrmittel selbst. Wie sich Ihr Lehrbetrieb an den Kosten beteiligt, entnehmen Sie Ihrem Lehrvertrag. Die Lehrmittelkosten für Ihren Beruf finden Sie auf der Homepage unter «Grundbildung» – «Beruf».
Sportausrüstung
– Hallenschuhe mit nicht färbender Sohle. Wegen Verletzungsgefahr ist barfuss turnen oder in
Socken nicht erlaubt.
– Funktionelle Sportbekleidung
– Duschzeug
– Ersatzwäsche
– Bei fehlender Ausrüstung muss diese vor Ort gemietet werden.
Wertgegenstände
Uhren und sonstige verletzungsgefährdende Schmuckstücke dürfen während des Sportunterrichts nicht getragen werden. Bitte benützen Sie zur sicheren Aufbewahrung unbedingt den Wertsachenschrank in der Sporthalle, denn die Schule haftet bei Diebstahl nicht. Dieser Schrank wird durch die Lehrperson abgeschlossen.
Stundenplan, Ferien und Termine
Stundenplan
Als neu eintretende/r Lernende/r werden Sie von uns anfangs Juli über die Klasseneinteilung informiert. Der Stundenplan des neuen Schuljahres kann bei der Abteilung Planung und Rohbau ab Kalenderwoche 25 online angeschaut werden. Die Stundenpläne der Abteilungen Montage und Ausbau und der Abteilung Weiterbildung sind ab der Kalenderwoche 28 online ersichtlich.
Wählen Sie auf der Homepage
1) Den Beruf
2) Die Klasse
3) Die Kalenderwoche durch Klicken auf die Pfeile

Lernende mit Berufsmatur
Beim Besuch der Berufsmatur entfällt der Allgemeinbildende Unterricht (ABU).
Lernende mit Zweitlehre
Sofern Sie eine abgeschlossene Berufslehre (EFZ) haben, sind Sie vom Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) dispensiert.
Blockwochenserie der Geomatiker
Die Ausbildung zum/zur Geomatiker/in findet in 4 verschiedenen Serien statt. Sie besuchen in einer Serie die Berufsschule während 10 Blockwochen.
Erscheinen beim Stundenplan keine Fächer, wählen Sie zuerst die richtigen Kalenderwochen aus. Erst mit der Wahl der Kalenderwoche werden die Fächer ersichtlich.
Der Stundenplan wird zweimal vor Semesterbeginn (Juli und Januar) auf der Homepage aktualisiert.
Den neuesten Stand des Stundenplanes finden Sie im IntranetSekII.
Ferien und Termine
Link zum Ferienplan
Allgemeine Informationen
Adressänderung
Bitte teilen Sie Adressänderungen dem Sekretariat umgehend mit:
infopr@bbzh.ch (Schulhaus Lagerstrasse)
infoma@bbzh.ch (Schulhaus Reishauer)
Absenzen
Jede Absenz wird von der Lehrperson im elektronischen Absenzentool eingetragen. Eine Entschuldigung wird nicht verlangt. Es erfolgt eine automatisch generierte Mail an den Lehrbetrieb. Fehlen Sie dreimal im Unterricht, führt dies automatisch zu einem Gespräch zwischen der Lehrperson und Ihrem Berufsbildner.
Urlaubsgesuch, Entschuldigungsschreiben
Wer den Unterricht nicht besuchen wird, reicht vorweg ein Entschuldigungsschreiben ein.
Das Formular finden Sie hier (Link)
Gesuche für einen Tag oder weniger sind direkt an die Lehrpersonen zu richten.
Gesuche ab zwei Tagen sind dem Sekretariat einzureichen.
Für ein Urlaubsgesuch im Sport benötigen Sie eine Swiss Olympic Talent Card.
Verspätetes Eintreffen
Sollten Sie verspätet im Unterricht eintreffen, wird dies im elektronischen Absenzentool eingetragen. Eine Entschuldigung wird nicht verlangt. Es erfolgt eine automatisch generierte Mail an den Lehrbetrieb.
Disziplinarmassnahmen
Jede Beeinträchtigung des Schulbetriebs haben Sie zu unterlassen, dies kann bei (schweren) Verstössen zu Disziplinarmassnahmen führen.
§10 des Disziplinarreglements regelt, was unter Beeinträchtigung des Schulbetriebes fällt.
In §11 wird u.a. der Konsum von Alkohol und anderen nicht ärztlich verordneten psychoaktiven Substanzen vor und während dem Unterricht oder während Schulveranstaltungen, sowie auf dem Schulareal untersagt.
Disziplinarmassnahmen wegen Beeinträchtigung des Schulbetriebs (§14)
Die Schwere des Verstosses ist zu berücksichtigen. Lehrpersonen können Lernende während maximal einer Unterrichtsstunde wegweisen. Lehrpersonen dürfen auch zeitweilig Gegenstände während des Unterrichts einziehen. Lehrpersonen können Lernende bei Beeinträchtigung des Schulbetriebs mündlich oder schriftlich (Verweis) ermahnen. Zeigen durch Lehrpersonen eingeleitete Disziplinarmassnahmen wegen Beeinträchtigung des Schulbetriebs keine zufriedenstellende Verbesserung, ist die Abteilungsleitung zu informieren. Die Abteilungsleitung kann weitere Massnahmen ergreifen.
Rechtliches Gehör (§15)
Lernende haben vor Anordnung einer Disziplinarmassnahme durch eine Lehrperson oder die Abteilungsleitung die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äussern. Davon erstellen Lehrpersonen oder die Abteilungsleitung eine Aktennotiz.
Bussen (§16)
Bei schriftlichen Verweisen kann eine Busse und zusätzlich eine Staats- und eine Schreibgebühr erhoben werden. Gemäss Empfehlung der Rektorenkonferenz betragen diese:
Erster Verweis: CHF 50.00 (inkl. CHF 30.00 Staats- und CHF 20.00 Schreibgebühr)
Zweiter Verweis: CHF 150.00 (inkl. CHF 130.00 Staats- und CHF 20.00 Schreibgebühr)
Dritter Verweis: CHF 250.00 (inkl. CHF 230.00 Staats- und CHF 20.00 Schreibgebühr)
Die schriftlichen Verweise werden über die gesamte Schulzeit gezählt.
Noten und Zeugnisse
Für jedes Semester wird Ihnen ein Zeugnis ausgestellt.
Geomatiker erhalten ihr Zeugnis spätestens zwei Wochen nach Ende ihrer Ausbildungsserie.
Eine Zeugnisnote setzt sich aus mindestens drei Einzelnoten zusammen. Nach der Rückgabe der Prüfung werden die Noten im Intranet freigeschaltet, damit Sie jederzeit Einblick in Ihren Notenstand haben.
Die schriftlichen Verweise werden über die gesamte Schulzeit gezählt.
Schul- und Hausordnung
Hausordnung (Link)
Unterstützung während der Lehre
Nachteilsausgleich
Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten können Massnahmen beantragen, die diesen Nachteil ausgleichen.
Wo muss das Gesuch um Nachteilsausgleich eingereicht werden?
Für den Berufsfachschulunterricht an die Abteilungsleitung der BBZ (Formular)
Für den überbetrieblichen Kurs beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Für den Unterricht in der Berufsmaturität (Unterricht, Aufnahme- und Abschlussprüfung) bei der Schulleitung der Berufsmaturitätsschule.
Bis wann muss das Gesuch gestellt werden?
Für das Qualifikationsverfahren bis Ende Oktober vom kommenden Jahr.
Für den Berufsfachschulunterricht und den überbetrieblichen Kurs, sobald der Nachteil erkannt wird.
Stiftung für Stifte
Können Sie Ihre Ausbildung oder Ihren Lehrgang nur teilweise finanzieren?
Unsere «Stiftung für Stifte» unterstützt Lernende, Studenten oder Ehemalige der Baugewerblichen Berufsschule Zürich, die finanzielle Schwierigkeiten in der Aus- oder Weiterbildung haben.
Wir helfen Ihnen gerne, melden Sie sich bei uns. maja.angst@bbzh.ch
Berufliche Mobilität
Informationen zur Berufliche Mobilität
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